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Abhandenkommen von Schlüsseln inkl. Folgeschäden |
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Asbest oder asbesthaltige Substanzen für Baugewerbe bis 1.000.000 € |
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optional
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Aufrechnung mit Forderungen aller Art (z. B. Werklohn-, Kaufpreis- und Mietentgeltforderungen) |
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Besitz, Betrieb und Benutzung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge, einschließlich der Nutzung durch Dritte. |
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Drohnen und Kopter bis 3.000.000 Euro |
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optional
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Einweisen von fremden Fahrzeugkränen, Autokränen und Betonpumpen |
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Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden für Baugewerbe auch für Sachen, die ursprünglich von der Versicherungsnehmerin bzw. vom Versicherungsnehmer selbst verlegt oder angebracht wurden (auch für Folgeschäden, z. B. Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Mietausfall) bis 500.000 Euro |
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optional
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Erweiterte Produkthaftpflicht für Handelsbetriebe, Baubetriebe oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit u. a. Aus- und Einbau oder Verbindung und Vermischung von gelieferten mangelhaften Waren bis 1.000.000 € |
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optional
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Schäden durch Schlüsselverlust inkl. Folgeschäden |
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Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Elektrofahrzeuge inkl. der Nutzung fremder Ladestationen |
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Home-Office/Telearbeit |
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Mangelbeseitigungsnebenkosten (mangelhafte Werkleistungen zugänglich machen, wenn bereits ein weitergehender Schaden entstanden ist) |
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Mietsachschäden
- an Staplern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, auch wenn diese aus einer gewerblichen Vermietung/Verleihung stammen
- an beweglichen Sachen (ohne Kfz)
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- bis 500.000 Euro
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Mitversicherung des Vertriebs über Internet, Online-Plattformen, soziale Netzwerke, eigenen oder fremden Lieferservice, Außer-Haus-Verkauf, Automatenverkauf und dergleichen |
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Mitversicherung nebenberuflicher Tätigkeiten als öffentlich bestellte/r Sachverständige/r oder Gutachter/in |
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Nachbesserungsbegleitschäden (mangelhafte Werkleistungen zugänglich machen, ohne dass ein weitergehender Schaden entstanden ist) |
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Nachhaftung 30 Jahre |
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Nebenrisiken inkl. Arbeiten in anderen Handwerken und Tätigkeitsbereichen, wenn sie mit dem Leistungsangebot des Handwerks bzw. der Tätigkeit technisch oder fachlich zusammenhängen oder diese wirtschaftlich ergänzen (vgl. z. B. § 5 Handwerksordnung) |
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Schäden am Gewerk des Subunternehmers und am eigenen Gewerk für Baugewerbe (Voraussetzung: fehlerfrei erstellt und abgenommen) bis 500.000 Euro |
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optional
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Subunternehmen (außer deren persönliche gesetzliche Haftpflicht)
- Beauftragung und Überwachung fremder Unternehmen/Subunternehmen
- über das Tätigkeitsfeld des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin hinaus (erweitertes Subunternehmerrisiko)
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Tätigkeitsschäden auch an Sachen, die sich bei der Versicherungsnehmerin / beim Versicherungsnehmer zur Reparatur, Wartung oder ähnlichem befinden oder befunden haben |
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Veranstaltungsrisiken (Teilnahme und Durchführung) |
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Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen/Energieberatung |
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Verwendung von Gerüsten inkl. Schäden aus der gelegentlichen Überlassung an Dritte |
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