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Betriebs- und Berufshaftpflicht

Trotz größter Sorgfalt kann in Ihrem Betrieb immer mal ein Fehler passieren. Für Schäden, die daraus entstehen, haften Sie persönlich. Dies kann der Fall sein, wenn ihre Mitarbeiter bei der Arbeit beim Ausladen von Materialien ein geparktes Fahrzeug beschädigen oder ein Passant im Winter vor Ihrem Büro stürzt, weil Sie den Gehweg nicht geräumt haben. Für diese Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit unserer Betriebs- und Berufshaftpflicht können Sie aufatmen. Die deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Handwerkern ab. Sie als Versicherter werden von Schadensersatzansprüchen, die man gegen Sie erhebt freigestellt. Ihren Schutz können Sie durch viele optional hinzuwählbare Risikobereiche ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch!

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Das ist für Sie drin: Betriebs- und Berufshaftpflicht

In unserer Betriebs- und Berufshaftpflicht ist eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Vorsorgeversicherung für den Versicherungsnehmer integriert. Eine Privathaftpflicht für den Betriebsinhaber kann gegen einen geringen Beitragszuschlag eingeschlossen werden. Unsere Vertrauensleute beantworten Ihnen gerne persönlich alle Fragen rund um den Leistungsumfang Ihrer Versicherung.

Leistungen Betriebs- und Berufshaftpflicht

Leistungen
Versicherungsschutz für die Betriebshaftpflicht 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden
Leistungen
Versicherungsschutz bei Abhandenkommen von Belegschaftshabe und Besucherhabe, Ersatzleistung: 30.000 Euro / 2-fach
Leistungen
Versicherungsschutz bei Abwasserschäden, Ersatzleistung 500.000 Euro / 2-fach mit einer Selbstbeteiligung von 10 %, höchstens 1.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz von Anhängern, die nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig sind
Leistungen
Versicherungsschutz bei Ansprüchen mitversicherter natürlicher Personen untereinander mit einer Selbstbeteiligung von 50 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz bei Auslandsschäden
(Geschäftsreisen, Messen, direkter und indirekter Export sowie Montage)
Leistungen
Versicherungsschutz für Tätigkeitsschäden bis 250.000 Euro je Schaden / 2-fach
(Selbstbeteiligung 10 %, mindesten 1.000 Euro)
Leistungen
Versicherungsschutz bei der Beauftragung fremder Unternehmen
Leistungen
Versicherungsschutz bei Be- und Entladeschäden Selbstbeteiligung: 10 %, höchstens 1.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz für eigene Fotovoltaik-Anlagen (Haus- und Grundbesitzerrisiko) auf dem Gebäude des Versicherungsnehmers, soweit dieses über die Betriebshaftpflicht mitversichert ist
Leistungen
Betreiberhaftpflicht für eigene netzgekoppelte Fotovoltaik-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 200KWp
Leistungen
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen des gesetzlichen Vertreters
Leistungen
Versicherungsschutz für Immobilien
Leistungen
a) Haus- und Grundbesitz auf dem Betriebsgrundstück
Leistungen
b) Vermietung an Betriebsangehörige
Leistungen
c) Vermietung an Betriebsfremde bis 60.000 Euro Bruttojahresmietwert
Leistungen
d) Bauherrenhaftpflicht bis 1.000.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz für den Kinderspielplatz
Leistungen
Versicherungsschutz bei Leitungs- und Kabelschäden bis 500.000 € für Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 10 %, höchstens 1.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz von Mangelfolgeschäden bei Handwerksbetrieben - Ersatzleistung 50.000 Euro / 2-fach
Leistungen
Versicherungsschutz bei Mietsachschäden anlässlich von Geschäftsreisen bis 50.000 Euro / 2-fach
Leistungen
Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust bis 30.000 Euro / 2-fach
Leistungen
Versicherungsschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten sowie Arbeiten mit Lötgeräten und Gasbrennern mit einer Selbstbeteiligung von 10 %, höchstens 1.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Leistungen
nach Vereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Warum sollten Unternehmen eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen und Firmen, bei denen ein betriebliches oder berufliches Versehen Personen- und/ oder Sachschäden zur Folge haben kann.

Aufgabe dieser Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden freizustellen. Sie prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, ersetzt ggf. den Schaden und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt die Itzehoer den Prozess und trägt die Kosten.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Gegenstand der Betriebshaftpflicht sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die anderen durch betriebliche Aktivitäten zugefügt werden. Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Personen- oder Sachschaden, können sehr schnell hohe Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Das kann jederzeit passieren: bei Kunden, Vertragspartnern, Lieferanten, in Ihren Verkaufsräumlichkeiten und in der Öffentlichkeit. Wenn es um die Absicherung von betrieblichen Risiken geht, steht jeder Unternehmer in der Verantwortung.

Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung der Itzehoer deckt diese Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Handwerkern umfassend ab.

Sind auch meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja. Versichert sind der Betriebsinhaber als Versicherungsnehmer und - als mitversicherte Personen - alle Betriebsangehörigen einschliesslich Auszubildenden.

Haben Betriebsangehörige nämlich den Schaden selbst verursacht, können sie von dem Geschädigten neben dem Betriebsinhaber unmittelbar in Anspruch genommen werden und benötigen daher ebenfalls Haftpflichtschutz.

Welche Schadenfälle sind versichert?

In der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden umfassend versichert. Gedeckt sind Schäden, die sich innerhalb oder außerhalb der Betriebsstätte ereignen. Personen- und Sachschäden können dabei von der Betriebsstätte ausgehen, mit Arbeiten auf fremden Grundstücken verbunden sein oder aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten herrühren.

Die Basisdeckung der Umwelthaftpflichtversicherung und die Umweltschadenversicherung bieten als feste Bestandteile der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung weit reichenden Versicherungsschutz für wesentliche Umweltrisiken. Je nach Branche sind weitere, spezielle Leistungeninbegriffen. Weitere Informationen geben Ihnen gerne Ihre Vertrauensleute in Ihrer Nähe.

Was ist die „Integrierte Umwelthaftpflichtversicherung (Basisdeckung)“ und „Umweltschadenversicherung“?

Die Umwelthaftpflicht-Basisdeckung ist fester Bestandteil der Betriebshaftpflicht der Itzehoer. Sie bietet weitreichenden Versicherungsschutz für wesentliche betriebliche Umweltrisiken. Die zusätzliche Umweltschadenversicherung komplettiert den Risikoschutz.

Über die besonderen Bedingungen ist der Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche aus dem Umweltschadensgesetz geregelt und gilt bei Schädigung

  • von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
  • des Bodens,
  • der Gewässer.

Was ist die „Integrierte Vorsorgeversicherung“?

Die Vorsorgeversicherung trägt dem Umstand Rechnung, dass weder in der betrieblichen noch in der Privat-Haftpflichtversicherung das versicherte Risiko unverändert bleibt.

Gegenüber der Situation bei Abschluss des Vertrages treten zu den bekannten, neue Risiken hinzu, vorhandene erweitern sich oder fallen weg.

Dennoch benötigen Sie als Versicherungsnehmer umfassenden Versicherungsschutzes, der durch die Vorsorgeversicherung, die automatisch im Versicherungsschutz integriert ist, gewährleistet wird.

Auch wenn Sie bisher überhaupt kein vergleichbares Risiko versichert haben und ein neues hinzukommt, so gewährleistet die Vorsorgeversicherung der Itzehoer dafür Versicherungsschutz. Das Risiko ist ohne Weiteres bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert.

Benötige ich zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung?

Ja. Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung deckt lediglich Risiken ab, die sich aus einem Betrieb oder Beruf ergeben. Um auch Risiken aus dem Bereich der privaten gesetzlichen Haftpflicht abzudecken, ist der Abschluss von privaten Haftpflichtversicherungen notwendig. Eine Privathaftpflichtversicherung kann in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden.

Erhalte ich auch Versicherungsschutz durch eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine Umweltschadensversicherung?

Ja. Die integrierte Umwelthaftpflichtversicherung schützt Sie gegen zivilrechtliche Ansprüche Dritter bei Schäden, die durch Einwirkung Ihres Betriebes auf die Umwelt entstehen, z.B. wenn giftige Substanzen in den Boden eines Kunden gelangen und dieser abgetragen werden muss.

Seit 2007 bestimmt das Umweltschadensgesetz, dass Unternehmer für Schäden an der Natur (Böden, Gewässer und Biodiversität) haften.

Hier trifft Sie im Schadenfall eine Sanierungspflicht an der Umwelt selbst – auch ohne zivilrechtlich geschädigten Dritten. Gegen diese finanziellen Folgen schützt Sie die integrierte Umweltschadensversicherung.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.