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Jagd-Haftpflicht

Eine Jagd-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle vorgeschrieben, die einen Jagdschein beantragen möchten. Ohne diese Pflichtversicherung, erhalten Sie von der Jagdbehörde keine Berechtigung zu jagen. Trotz größter Achtsamkeit kann es vorkommen, dass durch Ihre Jagdtätigkeiten jemand zu Schaden kommt. Damit Sie dann nicht allein auf weiter Flur stehen, sichern wir Sie ab. Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen inklusive umfassendem Service.

Echte Vorteile

Jagd-Haftpflicht

z.B.
58,82 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger

- Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio

- Selbstbeteiligung USA/Kanada: SB 20%, min. 5.000 €

- Geltungsbereich: Welt

- Laufzeit: Jagd 3-Jahresjagdschein

- Zahlungsperiode: Jährlich per Lastschrift

- inkl. Versicherungssteuer

- Bonuskunde

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oder

Das ist für Sie drin: Jagd-Haftpflicht

Jagd-Haftpflicht

Leistungen
Versicherungssummen 15 Mio. Euro (soweit nachfolgend nicht anders geregelt): Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
Leistungen
Anhänger, die nicht versicherungspflichtig sind
Leistungen
Auslandsschäden - weltweit
Selbstbeteiligung bei Schäden in den USA/Canada 20 %, mindestens 5.000 Euro. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet auch im Ausland Versicherungsschutz; es ist jedoch empfehlenswert und meist auch vorgeschrieben, im Gastland eine besondere Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Leistungen
Behördlich genehmigte Giftauslegung
Leistungen
Beizvögel und Frettchen
Leistungen
Beschäftigung von Personen im Jagdbetrieb
Leistungen
Besitz und Betrieb von Hochsitzen und Fütterungen
Leistungen
Drohnen bis zu 5 Kilogramm (ausschließlich bei Nutzung zu jagdlichen Zwecken im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland)
Leistungen
Erlaubter Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen
Leistungen
Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
Leistungen
Fahrlässige Überschreitung der Notwehr, sowie von Rechten im Jagdschutz
Leistungen
Gewässerschäden
Leistungen
- Restrisiko
Leistungen
- Kleingebinde bis 250 Liter insgesamt max. 2.000 Liter
Leistungen
Instandhaltung baulicher Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitze und Futterplätze)
Leistungen
Kaution bei behördlicher Anordnung bei Versicherungsfällen im Ausland bis 250.000 Euro
Leistungen
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leistungen
Mietsachschäden an Hundetransportanhängern, Selbstbeteiligung 250 Euro
Leistungen
Produkthaftpflicht für Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
Leistungen
Schäden an geliehenen und gemieteten Waffen und Jagdutensilien bis 3.000 Euro
Leistungen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leistungen
Tierhaltung Halten/Führen von Jagdhunden (auch außerhalb der Jagd)
Leistungen

- bis zu 2 Jagdhunde
Leistungen
- mehr als 2 Jagdhunde
Leistungen
nach Vereinbarung
Umweltschadenversicherung (Versicherungssumme 1.Mio Euro je Schadenfall und Versicherungsjahr), Selbstbeteiligung 10 % höchstens 2.500 Euro
Leistungen
Unverschuldete Personenschäden beim Schusswaffengebrauch während der Jagdausübung ("Querschläger")
Leistungen
Wassersportfahrzeuge (ausgenommen Segelboote)
Leistungen
- Schlauch-, Paddel- und Ruderboote
Leistungen
- Motorboote mit einer Motorleistung bis 15 PS / 11 kW
Leistungen

Diese stichwortartigen Produktbeschreibungen geben Ihnen einen ersten Überblick. Die genauen Deckungsinhalte und Voraussetzungen für eine Leistung sind in den Bedingungen und Klauseln beschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Jagd-Haftpflicht wirklich eine Pflichtversicherung?

Ja. Für Jagdpächter und Jagdherren, Jäger, Jagdveranstalter, Förster und Forstbeamter, Jagdaufseher und Jagdfalkner ist nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagd-Haftpflicht Voraussetzung, um einen Jagdschein erhalten zu können. Dies schließt auch ausländische Jäger ein, soweit sie nach deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden können.

Für ehemalige Jäger ist eine Jagd-Haftpflicht die Bedingung, um Jagdwaffen behalten zu dürfen.

Welche Risiken sind versichert? Welche nicht?

Versichert sind durch die Jagd-Haftpflicht die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen Ihrer erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen.

Im Schadenfall prüft die Itzehoer,ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzansprüche begleicht die Itzehoer für Sie, unberechtigte Schadenersatzansprüche werden für Sie abgewehrt. Damit genießen Sie einen passiven Rechtsschutz.

Mitversichert sind beispielsweise Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts sowie Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd.

Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch bis zu zwei Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd oder Risiken aus einem kleinen Wasserfahrzeug als Halter oder Eigentümer ein. Auslandsschäden sind mitversichert auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.

Haftpflichtansprüche aus Wildschäden sind nicht versichert. Ebenso wenig Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für spezielle Fragen zu Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe stehen Ihnen unsere Vertrauensleute jederzeit zur Verfügung.

Ist mein Jagdhund mitversichert?

Ja, bis zu zwei brauchbare und nachweislich zur Jagd abgerichtete Hunde sind mitversichert. Dies gilt bereits auch während der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen.

Wie und wann muss ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?

Nach Vertragsabschluss bekommen Sie von uns einen Versicherungsschein, den Sie der Jagdbehörde als Nachweis vorlegen können. Für die Folgejahre schicken wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres (1. April, 0 Uhr) eine Versicherungsbescheinigung. Diese ist in der Regel für drei Jahre gültig, so dass Sie dann in diesem Abstand Post von uns bekommen. Auf Wunsch können wir Ihnen die Bescheinigung aber auch jährlich schicken.

Der volle Jahresbeitrag für das laufende Jagdjahr ist auch dann zu zahlen, wenn die Versicherung erst nach dem 01. April abgeschlossen wird oder bei Vertragsende im laufenden Versicherungsjahr (Ausnahme: Kündigung der Versicherung nach einer Beitragsangleichung oder im Schadenfall). Die Jagd-Haftpflicht kann gegen entsprechenden Beitrag auch als kurzfristige Versicherung für die Dauer der Gültigkeit eines Tagesjagdscheins abgeschlossen werden.

Ich jage auch im Ausland. Bin ich dort auch versichert?

Die Jagd-Haftpflicht bietet auch im Ausland Versicherungsschutz. Trotzdem ist es empfehlenswert und meistens sogar vorgeschrieben, im Gastland eine besondere, zusätzliche Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, die die dort gültigen Jagdbestimmungen erfüllt.

Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der Botschaft des betreffenden Landes entscheidend weiter.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.