| Erstattung der Kosten für: |
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- Nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- Nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- In allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
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Erstattung der Koste...
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Schmerzstillende Zahnbehandlungen gemäß Gebührenordnung pro Versicherungsjahr |
Erstattung der Koste...
1.000- EUR
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Medikamente und Verbandsmittel |
Erstattung der Koste...
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Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen |
Erstattung der Koste...
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Massagen, Packungen und Inhalationen |
Erstattung der Koste...
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Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
Erstattung der Koste...
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Hilfsmittel (nach Zustimmung durch die HanseMerkur) |
Erstattung der Koste...
pro Versicherungsjahr 500,- EUR
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Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln |
Erstattung der Koste...
pro Versicherungsjahr 250,- EUR
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Sehhilfen |
Erstattung der Koste...
200,- EUR
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Operationen |
Erstattung der Koste...
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stationäre Heilbehandlungskosten in einem Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen |
Erstattung der Koste...
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Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten pro Versicherungsjahr |
Erstattung der Koste...
300,- EUR
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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder nach in Deutschland eingeführten Programmen |
Erstattung der Koste...
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Medizinisch notwendiger Zahnersatz mit 80 % |
Erstattung der Koste...
pro Versicherungsjahr 1.250,- EUR
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Zahnvorsorgeuntersuchungen |
Erstattung der Koste...
pro Versicherungsjahr 200,- EUR
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Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden |
Erstattung der Koste...
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Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen |
Erstattung der Koste...
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Krankentransporte zur stationären Behandlung |
Erstattung der Koste...
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Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport |
Erstattung der Koste...
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Überführung in das Heimatland oder Bestattungskosten in Deutschland |
Erstattung der Koste...
bis 10.000,- EUR
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Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit |
Erstattung der Koste...
maximal für die Dauer von 3 Monaten
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Selbstbehalt |
Erstattung der Koste...
Je Versicherungsfall 25,- EUR
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