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Unfall-Pflege

Ein gebrochener Arm oder ein gerissenes Kreuzband werden im Alltag schnell zum Problem. Gerade Alleinstehende sind auf Hilfe angewiesen, wenn sie nach einem Unfall nicht ganz fit sind. Den Geschirrspüler einräumen, einkaufen, Wäsche waschen oder mit dem Hund gehen werden plötzlich zu einer großen Herausforderung. Unsere Unfall-Pflege ist für Sie da. Sie erhalten professionelle Hilfs- und Pflegedienstleistungen, bei Bedarf auch direkt bei Ihnen zu Hause. Wir organisieren fachkundige Hilfe, die schnell einspringt, professionell pflegt und unterstützt. Für alle Erwachsenen zwischen 50 und 75.

Echte Vorteile

z.B.
18,58 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

Unfallpflege: Basis-Tarif

Geschlecht : männlich

Eintrittsalter: 72 Jahre

Ausgeübter Beruf: Angestellte, kaufmännisch

Unfall-Rente: 500 €

Kapitalleistung: 10.000 €

Hilfsdienstleistungen: Ja

Berater finden

oder

Das ist für Sie drin: Unfall-Pflege

Die Itzehoer Unfall-Pflege bietet allen Erwachsenen zwischen 50 und 75 eine Unfallversicherung mit gleichzeitiger Versicherung von Hilfs- und Pflegeleistungen. Wählen Sie zwischen Optionen Unfall-Pflege BASIS und Unfall-Pflege PLUS. So sichern Sie sich gegenüber den oft nicht ausreichenden gesetzlichen Leistungen ab.

Der Itzehoer Unfall-Schutz organisiert (soweit vertraglich vereinbart) fachkundige Hilfe, die bei Bedarf vor Ort nach einem Krankenhausaufenthalt für die Dauer von bis zu sechs Monaten (ab Unfalltag) schnell einspringt und professionell pflegt. Beruhigend, wenn auf Dritte Verlass ist.

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Hilfen (Unterstützung, Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung) werden benötigt bei:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Kämmen)
  • Ernährung (Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung)
  • Mobilität (beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen und Stehen)
  • Hauswirtschaftlicher Versorgung (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)

Wonach richten sich die gesetzlichen Hilfen?

Grundsätzlich richten sich die Hilfen nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem dadurch bedingten Umfang des Hilfebedarfs:

  • Pflegestufe I „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“: Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten betragen, davon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege
  • Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“: Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten betragen, davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege
  • Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“: Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege
  • Pflegestufe III+ „Härtefall“: Wird bei extrem hoher Pflegebedürftigkeit im Einzelfall geprüft

Wann liegt ein Unfall vor?

In der Versicherungsbranche spricht man dann von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein. Ein Unfall liegt also beispielsweise dann vor, wenn jemand stolpert, ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt. Auch wenn jemand durch eine andere Person verletzt oder von einem Gegenstand getroffen wird, spricht man von einem Unfall. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (zum Beispiel ein Rückenleiden durch ständiges Sitzen, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt).

Nicht versichert sind beispielsweise:

  • Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum
  • Mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten
  • Lebensmittel- und andere Vergiftungen
  • Bandscheibenschäden
  • Die aktive Teilnahme an Motorrennen

Diese Aufzählung dient nur der Veranschaulichung und ist daher nicht vollständig.

Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind.

Warum sollte ich mit dem Abschluss meiner privaten Pflegeversicherung nicht bis ins hohe Alter warten?

Aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters sind die monatlichen Beiträge günstiger als bei Abschluss im höheren Alter. Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand in jüngeren Jahren meistens besser ist, was die Annahme durch die Gesellschaften erleichtert. Bei gravierenden Vorerkrankungen kann es zu einer Ablehnung kommen.

Können Beiträge für die private Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Generell ja. Allerdings sind bei den meisten Arbeitnehmern die Freibeträge für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft, so dass es sich dann steuerlich nicht weiter auswirkt.

Wer gilt als „pflegebedürftig“?

Grundsätzlich sind dies alle Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer in erheblichem Maße Hilfen in ihrem Alltag benötigen, zum Beispiel durch:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen
  • Geistige Behinderungen

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